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Neues zur KFW-Förderung Klimafreundlicher Neubau

Aktualisiert: 2. Okt. 2023

Die Einkommensgrenzen für die ergänzende KFW-Förderung 'Wohneigentum für Familien' werden angehoben. Das Programm 'Klimafreundlicher Neubau' bleibt unberührt.

Zum 16. Oktober werden die Einkommensgrenzen für das Förderprogramm 'Wohneigentum für Familien (KFW 300)', welches zinsgünstige Darlehen für klimafreundliche Neubauten ab 0,01% effektivem Jahreszins anbietet, angehoben.


Für einen dreiköpfigen Haushalt liegt die Einkommensgrenze für das einkommensabhängige Programm nun bei €90.000 Haushaltsjahreseinkommen (durchschnittlich in den Jahren 2020 und 2021). Für jedes weitere Kind erhöht sich der Schwellwert um €10.000.


Für bis zu vierköpfige Familien unterhalb der Einkommensschwelle stehen Darlehen von €190.000 zur Verfügung. Ab drei Kindern im Haushalt steigt der Kreditbetrag auf €215.000.


Ungeachtet des Haushaltseinkommens stehen Fördermittel des Programms 'Klimafreundlicher Neubau (KFW 297, 298)' allen Käufern zur Verfügung. Der Kreditbetrag beläuft sich auf €150.000 zu ähnlichen Konditionen.


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